Je nach Delikt und Vorgeschichte (Erst- oder Wiederholungstäter) kommen unterschiedliche Strafen in Betracht. Möglich sind Bussen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, wobei nur bei den letzen beiden Strafarten es auch zu einem Eintrag im Strafregister kommt.
Soweit keine spezielle Gesetzesbestimmung einen höheren Betrag vorsieht, kann eine Busse bis maximal CHF 10'000.00 betragen. Mit der Busse wird eine Ersatzfreiheitsstrafe ausgesprochen, die, sofern die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, anstelle der Busse tritt. In einem solchen Fall wird man zur Verhaftung ausgeschrieben und die Polizei nimmt einem, wenn man von ihr kontrolliert wird (z.B. auch bei der Ausreise aus dem Schengenraum am Flughafen!) für den sogenannten "Bussenverhaft" in Gewahrsam, sofern die Busse nicht umgehend beglichen werden kann.
Eine Geldstrafe beträgt zwischen drei und 180 Tagessätzen. Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens CHF 30.00 und maximal CHF 3'000.00. Die Höhe des Tagessatzes wird nach der Höhe der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Täters bemessen.
Eine Geldstrafe kann nicht mehr zur Anwendung kommen, wenn das begangene Delikt zu schwer wiegt. In solchen Fällen werden Freiheitsstrafen ausgesprochen.
Unter gewissen Umständen kann insbesondere bei Bussen und Geldstrafen auf Antrag des Täters die festgelegte Strafe in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden. Als Faustregel gilt, dass vier Stunden einem Tag Freiheitsstrafe, einem Tagessatz bei der Geldstrafe oder einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe bei der Busse entspricht.
Wie hoch die Strafe ausfällt, wird der Richter abhängig vom Einzelfall und seinem persönlichen Eindruck während der Hauptverhandlung bestimmen.