Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren, das zur Anwendung kommt, wenn der Beschuldigte den ihm zur Last gelegten Sachverhalt bereits gestanden hat oder der Tathergang anders aufgeklärt werden konnte. Der Strafbefehl verursacht weniger Verfahrenskosten. Mögliche Strafen sind eine Busse, eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen, gemeinnützige Arbeit bis zu 720 Stunden oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten. Innerhalb von 10 Tagen kann Einsprache erhoben werden, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig. Ist Einsprache erhoben worden, kommt es, sofern die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festhält, zu einer Hauptverhandlung vor Gericht.